"Führerschein erneuern" kann zwei ganz verschiedene Dinge bedeuten: den einfachen EU-Kartentausch – oder die Neuerteilung nach einem Entzug. Finden Sie in 30 Sekunden heraus, welcher Weg für Sie gilt.
Ihr Führerschein ist gültig, Sie müssen ihn nur gegen das neue EU-Kartenformat umtauschen. Das ist reine Formsache bei der Führerscheinstelle, keine Prüfung nötig.
Kosten: ca. 26,50 € · Frist: gestaffelt bis 19.01.2033
Hier reicht kein Kartentausch. Sie brauchen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die bei Alkohol-, Drogen- oder Punkte-Fällen fast immer eine bestandene MPU voraussetzt.
Jetzt MPU-Vorbereitung starten →Nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in das neue, fälschungssichere EU-Kartenformat umgetauscht werden – gestaffelt nach Geburtsjahr, spätestens bis zum 19. Januar 2033. Der neue Kartenführerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis von der Behörde entzogen (z. B. nach Alkohol am Steuer, Drogenfahrt oder zu vielen Punkten), ist das ein rechtlich völlig anderer Fall. Ein "Umtausch" existiert hier nicht – Sie müssen die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen, und die Behörde verlangt in den allermeisten Fällen zuvor eine bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
Etwa 25,50 € plus 1 € Nebenkosten, ggf. zzgl. 6,50 € für Direktversand durch die Bundesdruckerei.
Gestaffelt nach Geburtsjahr, spätestens bis zum 19. Januar 2033.
Nein. Bei einem Entzug benötigen Sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die eine bestandene MPU voraussetzt – ein reiner Kartentausch reicht nicht aus.
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