Wenn von der MPU die Rede ist, denken die meisten zuerst an Alkohol, Drogen oder zu viele Punkte in Flensburg. Weniger bekannt, aber in der Praxis genauso relevant: Auch Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann dazu führen, dass die Führerscheinstelle eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnet – vor allem, wenn es nicht beim ersten Mal bleibt. Dieser Beitrag erklärt, wann das passiert, wie das Verfahren abläuft und was Sie jetzt tun können.
Was bedeutet „Fahren ohne Fahrerlaubnis" rechtlich?
§ 21 StVG stellt klar, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat ist. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Erfasst sind zwei Hauptfälle: wer selbst ohne Fahrerlaubnis fährt (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG), und wer als Halter oder Aufsichtspflichtiger einem anderen das Fahren ohne Fahrerlaubnis ermöglicht oder anordnet (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Praktisch betrifft der häufigste Fall Personen, deren Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde oder die noch nie eine besaßen und trotzdem am Steuer erwischt werden.
Wichtig zu wissen: Es spielt keine Rolle, ob der Führerschein wegen einer vorherigen MPU, wegen eines Fahrverbots oder aus anderen Gründen weg war. Sobald jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, greift § 21 StVG – unabhängig davon, warum die Erlaubnis fehlt.
Wann führt das zu einer MPU?
Eine Verurteilung wegen § 21 StVG allein löst nicht automatisch eine MPU aus. Entscheidend ist, wie die Führerscheinstelle den Vorfall im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bewertet. Nach § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV kann die Behörde eine MPU anordnen, wenn erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze Zweifel an der Fahreignung begründen. Genau in diese Kategorie fällt wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis regelmäßig.
In der Praxis unterscheiden Führerscheinstellen deutlich zwischen zwei Konstellationen:
Einmaliger Verstoß: Wer einmalig und ohne besondere Begleitumstände ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, muss nicht zwingend mit einer MPU rechnen. Die Behörde prüft den Einzelfall, oft reicht die strafrechtliche Ahndung allein.
Wiederholter Verstoß oder Fahrt während laufender Sperrfrist: Wer nach einer bereits verhängten Sperrfrist erneut ohne Fahrerlaubnis fährt, zeigt aus Sicht der Behörde eine besonders hartnäckige Missachtung der Rechtsordnung. Hier ist eine MPU-Anordnung bei der späteren Wiedererteilung nahezu die Regel.
Wie läuft das Verfahren konkret ab?
Zwei Verfahren laufen bei einem Verstoß gegen § 21 StVG parallel und unabhängig voneinander:
Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht klärt Schuld und Strafmaß – hier drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, bei Wiederholungstätern oft auch eine Verlängerung einer bestehenden Sperrfrist nach § 69a Strafgesetzbuch (StGB) oder die erstmalige Verhängung einer isolierten Sperre, wenn noch keine Fahrerlaubnis bestand.
Das verwaltungsrechtliche Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde prüft unabhängig davon, ob und unter welchen Voraussetzungen eine (neue) Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Hier kommt § 11 FeV ins Spiel: Die Behörde wertet die Akte aus, holt gegebenenfalls eine Stellungnahme ein und ordnet bei Eignungszweifeln eine MPU an, bevor über den Antrag entschieden wird.
Die MPU-Anordnung selbst muss die konkrete Fragestellung benennen, zu der sich Gutachterin oder Gutachter äußern sollen – meist geht es darum, ob zu erwarten ist, dass die betroffene Person auch künftig ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, beziehungsweise ob erneut erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften zu erwarten sind.
Was die Begutachtung inhaltlich prüft
Anders als bei einer MPU wegen Alkohol oder Drogen steht hier nicht in erster Linie ein Substanzkonsum im Mittelpunkt, sondern die grundsätzliche Regelakzeptanz und Impulskontrolle der betroffenen Person. Typische Themen im psychologischen Gespräch sind:
Die konkreten Umstände der einzelnen Fahrten ohne Fahrerlaubnis – warum wurde gefahren, obwohl keine Erlaubnis bestand?
Ob eine echte Auseinandersetzung mit den möglichen Folgen (für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer) stattgefunden hat.
Ob sich seit dem letzten Verstoß tragfähige Veränderungen im Verhalten oder in der Lebenssituation ergeben haben.
Bei einem ursprünglichen Entzug wegen Alkohol oder Drogen: ob die eigentliche Ursache des ersten Entzugs zusätzlich noch nicht ausreichend bearbeitet wurde.
Was Sie jetzt tun können
Eine MPU-Anordnung wegen § 21 StVG ist unangenehm, aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Sinnvoll sind folgende Schritte:
Anordnung genau lesen: Prüfen Sie, welche Fragestellung konkret gestellt wurde und auf welche Rechtsgrundlage sich die Behörde beruft.
Rechtliche Beratung einholen: Gerade wenn parallel noch ein Strafverfahren läuft, lohnt sich anwaltliche Einschätzung dazu, wie sich beide Verfahren gegenseitig beeinflussen.
Ehrlich mit der Vorgeschichte umgehen: Im Gutachtergespräch fällt es fast immer auf, wenn Umstände beschönigt oder verschwiegen werden. Eine offene, nachvollziehbare Darstellung der eigenen Beweggründe wirkt glaubwürdiger als eine einstudierte Erklärung.
Verkehrspsychologische Vorbereitung nutzen: Eine strukturierte Aufarbeitung der eigenen Verhaltensmuster hilft nicht nur für das Gespräch selbst, sondern auch dabei, künftig vergleichbare Situationen zu vermeiden.
Bei zugrundeliegender Sucht- oder Alkoholproblematik: Falls das ursprüngliche Fahrverbot auf Alkohol oder Drogen zurückgeht, sollten die dafür üblichen Nachweise (zum Beispiel Abstinenznachweise) parallel mitgedacht werden, da sie häufig ebenfalls Teil der Begutachtung sind.
Fazit
Ein Verstoß gegen § 21 StVG wiegt rechtlich schwerer, als viele zunächst annehmen – vor allem, wenn er sich wiederholt oder während einer laufenden Sperrfrist ereignet. Die gute Nachricht: Eine MPU in diesem Zusammenhang ist kein Automatismus bei jedem Verstoß, sondern das Ergebnis einer Einzelfallprüfung nach § 11 FeV. Wer die eigene Situation ehrlich reflektiert und sich strukturiert vorbereitet, hat gute Chancen, die Untersuchung erfolgreich zu bestehen und die Fahrerlaubnis dauerhaft zurückzuerhalten.