Eine MPU kostet je nach Anbieter und Fragestellung mehrere hundert bis über tausend Euro. Kein Wunder, dass sich viele Betroffene fragen, ob sich zumindest ein Teil dieser Ausgaben über die Steuererklärung zurückholen lässt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang die Untersuchung steht. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Ansatzpunkte, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Beratung.
Steuerlich kommen grundsätzlich zwei Kategorien infrage. Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit entstehen. Außergewöhnliche Belastungen betreffen dagegen private Ausgaben, die zwangsläufig anfallen und die übliche finanzielle Belastung übersteigen. Ob eine MPU in die eine oder andere Kategorie fällt, hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob der Führerschein für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist.
Bei bestimmten Berufsgruppen ist der Bezug zur Erwerbstätigkeit oft deutlich erkennbar. Dazu zählen zum Beispiel:
In solchen Fällen lohnt es sich, die MPU-Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben und die berufliche Notwendigkeit möglichst nachvollziehbar zu begründen, etwa durch eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Wird der Führerschein überwiegend privat genutzt, etwa für den Weg zum Einkaufen oder für Freizeitfahrten, ordnen Finanzämter die Kosten in der Regel dem privaten Bereich zu. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist dann grundsätzlich denkbar, wird in der Praxis aber nicht einheitlich anerkannt, da die Rechtsprechung zu diesem Punkt uneinheitlich ist. Hier hilft nur der Blick in den Einzelfall, idealerweise gemeinsam mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Unabhängig davon, welcher Weg am Ende zutrifft, sollten Sie von Anfang an sauber dokumentieren, was Sie bezahlt haben. Sinnvoll sind unter anderem:
Diese Unterlagen bewahren Sie am besten gesammelt auf, damit Sie sie bei Bedarf schnell vorlegen können, egal ob dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Ob sich MPU-Kosten steuerlich absetzen lassen, ist keine einfache Ja-oder-Nein-Frage. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, hat gute Chancen, die Ausgaben zumindest teilweise geltend zu machen. Bei privater Nutzung ist die Lage weniger klar. In jedem Fall lohnt es sich, alle Belege aufzuheben und die individuelle Situation mit einer steuerlich versierten Person zu besprechen, bevor die Steuererklärung abgegeben wird.
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