Wenn die MPU ansteht oder gerade hinter Ihnen liegt, dreht sich fast alles um den Führerschein: Unterlagen, Abstinenznachweise, das psychologische Gespräch. Ein Punkt gerät dabei oft aus dem Blick, obwohl er direkt ins Portemonnaie geht: die Kfz-Versicherung. Wer wegen Alkohol, Drogen oder eines schweren Verkehrsverstoßes seine Fahrerlaubnis verloren hat, muss damit rechnen, dass sich Beiträge, Schadenfreiheitsklasse und im schlimmsten Fall auch die Leistungspflicht des Versicherers ändern. Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Zusammenhänge ein – ohne Panikmache, aber mit den Punkten, die Sie kennen sollten.
Ein weit verbreiteter Irrtum: Der reine Entzug der Fahrerlaubnis führt nicht automatisch dazu, dass die bestehende Kfz-Versicherung für das Fahrzeug erlischt oder sich der Beitrag ändert. Solange das Fahrzeug angemeldet bleibt – auch wenn es während der Sperrfrist nicht bewegt werden darf – läuft der Versicherungsvertrag in der Regel unverändert weiter. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird durch den Entzug selbst nicht berührt, denn diese richtet sich ausschließlich nach gemeldeten Schäden, nicht nach dem Status der Fahrerlaubnis.
Anders sieht es aus, sobald ein Unfall im Spiel war, der zur MPU-Anordnung geführt hat. Dann beginnen die eigentlich relevanten Mechanismen: Rückstufung in der SF-Klasse durch die Schadenmeldung und möglicher Regress des Versicherers gegen Sie persönlich.
Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, begeht in der Regel eine sogenannte Obliegenheitsverletzung nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten am Steuer – dazu zählt Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ausdrücklich – berechtigt den Versicherer, seine Leistung zu kürzen oder in bestimmten Fällen ganz zu verweigern.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung greift dabei ein besonderer Mechanismus: Gegenüber dem geschädigten Dritten muss der Versicherer trotzdem zunächst zahlen, holt sich den Schaden aber anschließend beim Verursacher zurück – der sogenannte Regress. Diese Rückgriffsmöglichkeit ist vertraglich meist auf eine Höchstsumme begrenzt, in der Praxis der meisten Kfz-Haftpflichttarife üblicherweise im Bereich von rund 5.000 Euro, kann je nach Versicherer und Vertragsbedingungen aber abweichen. In der Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit sogar berechtigt, die Leistung anteilig oder vollständig zu kürzen – hier gibt es keine gesetzlich fixierte Obergrenze wie in der Haftpflicht.
Für die MPU-Vorbereitung ist das relevant, weil ein solcher Regressfall in der Akte oft dokumentiert ist und im Gespräch mit dem Gutachter zur Sprache kommen kann – als Teil der Gesamtbewertung, wie ernst die Konsequenzen des eigenen Verhaltens verstanden wurden.
Während der Sperrfrist dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen – Ihr eigenes Auto darf aber angemeldet bleiben, zum Beispiel weil es von Familienmitgliedern genutzt wird. In diesem Fall läuft die Versicherung normal weiter, sofern der tatsächliche Nutzerkreis korrekt angegeben ist. Steht das Fahrzeug hingegen längere Zeit still, kann eine Abmeldung mit anschließendem Saison- oder Ruheversicherungsschutz sinnvoll sein, um Beiträge zu sparen. Ein Wechsel oder eine Kündigung des bestehenden Vertrags ist während der Sperrfrist grundsätzlich möglich, sollte aber mit dem Versicherer oder einem unabhängigen Vergleich abgestimmt werden, damit keine Deckungslücke entsteht, falls das Fahrzeug doch von anderen berechtigten Personen bewegt wird.
Sobald die Fahrerlaubnis nach bestandener MPU wiedererteilt ist und Sie erneut selbst als Fahrer eingetragen werden oder einen neuen Vertrag abschließen, stellen Versicherer im Antragsformular in aller Regel gezielte Fragen zu Vorstrafen im Straßenverkehr, Führerscheinentzug oder Fahrverboten der letzten Jahre. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer sie falsch oder unvollständig beantwortet, verletzt eine vorvertragliche Anzeigepflicht nach §§ 19 ff. VVG – der Versicherer kann den Vertrag dann rückwirkend anfechten oder von der Leistung im Schadenfall ganz oder teilweise befreit sein. Das gilt unabhängig davon, ob die MPU erfolgreich war: Entscheidend ist, was in den letzten Jahren tatsächlich vorgefallen ist, nicht der aktuelle Status der Fahreignung.
Auch ohne konkrete Obliegenheitsverletzung kalkulieren viele Versicherer das Risiko eines Fahrers nach einem zurückliegenden Führerscheinentzug wegen Alkohol, Drogen oder schwerer Verkehrsverstöße höher ein – ähnlich wie bei Fahranfängern oder Personen mit vielen Punkten in Flensburg. Das kann sich in einem höheren Grundbeitrag, einem Zuschlag oder einer strengeren Einstufung im Bonus-Malus-System niederschlagen, selbst wenn zwischenzeitlich keine weiteren Auffälligkeiten aufgetreten sind. Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich in dieser Situation besonders, da die Risikobewertung von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfällt. Manche Gesellschaften sind bei einem länger zurückliegenden Vorfall deutlich kulanter als andere, wieder andere bieten spezialisierte Tarife für Fahrer nach MPU an.
Die Kfz-Versicherung ist kein Nebenschauplatz der MPU, sondern ein Bereich, der bei Unfällen mit Alkohol- oder Drogenbezug direkte finanzielle Folgen haben kann – bis hin zum persönlichen Regress. Wer die Zusammenhänge kennt, kann während der Sperrfrist und nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unangenehme Überraschungen vermeiden und bei Bedarf gezielt nach einem passenden Anbieter suchen. Bei konkreten Fragen zum eigenen Vertrag hilft im Zweifel nur das direkte Gespräch mit dem Versicherer oder einem unabhängigen Versicherungsberater – dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.
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