Wer den Führerschein neu erwirbt, startet automatisch in eine zweijährige Probezeit. Die meisten Fahranfänger merken davon im Alltag wenig – bis ein Verstoß gegen Alkohol- oder Drogenregeln passiert. Dann stellt sich schnell die Frage: Reicht ein Aufbauseminar, oder droht sogar eine MPU? Die Antwort hängt stark davon ab, wie schwer der Vorfall war und welche Grenze überschritten wurde. Dieser Artikel erklärt, wie die Probezeit rechtlich funktioniert, wann es beim Seminar bleibt und ab welchem Punkt tatsächlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung ins Spiel kommt.
Nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird jede Fahrerlaubnis, die zum ersten Mal erteilt wird, automatisch "auf Probe" ausgestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab dem Tag der Erteilung. In dieser Zeit gelten für Fahranfängerinnen und Fahranfänger strengere Regeln als für erfahrene Fahrerinnen und Fahrer – insbesondere beim Thema Alkohol und Drogen. Ziel der Regelung ist es, riskantes Verhalten früh zu erkennen und gegenzusteuern, bevor daraus ein dauerhaftes Problem wird.
Wichtig zu wissen: Die Probezeit betrifft nicht nur Führerscheinneulinge im klassischen Sinne der Fahrschule. Auch wer nach einer MPU die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommt, kann je nach Einzelfall wieder unter bestimmten Beobachtungsregeln stehen. Für den "normalen" Fahranfänger nach der Fahrschule gilt jedoch klar: zwei Jahre Probezeit, in denen bestimmte Verstöße spürbare Konsequenzen haben.
Für Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – unabhängig vom allgemeinen 0,5-Promille-Grenzwert, der für erfahrene Fahrerinnen und Fahrer gilt. Schon der Nachweis von Alkohol im Blut, unabhängig von der genauen Höhe, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gilt auch für Drogenkonsum. Diese verschärfte Regel ist der Ausgangspunkt für fast alle Probleme, die Fahranfänger in der Probezeit mit Alkohol oder Drogen bekommen.
Verstößt ein Fahranfänger gegen die Nullpromille-Grenze oder wird mit Drogen am Steuer erwischt, wird das in der Regel als sogenannter A-Verstoß eingestuft – ein schwerwiegender Verstoß in der Probezeit. Die gesetzliche Folge: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich automatisch um zwei Jahre, also auf insgesamt vier Jahre.
Das besondere Aufbauseminar unterscheidet sich vom normalen Aufbauseminar und richtet sich speziell an Fahranfänger mit Alkohol- oder Drogenauffälligkeit. Es besteht üblicherweise aus einem Einführungsgespräch und mehreren Gruppensitzungen über einen Zeitraum von einigen Wochen. Wer der Anordnung nicht nachkommt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis – nicht wegen des ursprünglichen Verstoßes, sondern wegen der verweigerten Teilnahme.
Entscheidend ist: In diesem Szenario bleibt der Führerschein in der Regel erhalten. Es handelt sich um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme, keine strafrechtliche Entziehung – und ohne Entziehung gibt es normalerweise auch keine MPU-Anordnung.
Die Schwelle zur MPU ist unabhängig vom Alter der Fahrerin oder des Fahrers geregelt. Nach § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden, wenn der Verdacht auf Alkoholmissbrauch besteht. In der Praxis wird dieser Verdacht regelmäßig bei einem Blutalkoholwert ab 1,6 Promille angenommen – ein Wert, der für alle Fahrerinnen und Fahrer gilt, nicht speziell für Fahranfänger. Wer in der Probezeit mit einem so hohen Wert erwischt wird, bewegt sich also nicht mehr im Bereich des Aufbauseminars, sondern im Bereich einer strafrechtlich relevanten Trunkenheitsfahrt.
Eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB führt in aller Regel zur gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis. Genau an diesem Punkt greift dann die reguläre MPU-Pflicht nach § 13 FeV, wenn die Fahrerlaubnis neu beantragt werden soll – unabhängig davon, dass die Person sich noch in der Probezeit befand. Auch eine Verweigerung der Blutprobe oder wiederholte, gehäufte A- und B-Verstöße können in Kombination mit anderen Auffälligkeiten dazu führen, dass die Behörde zusätzlich eine Begutachtung anordnet.
In der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder: Junge Menschen, die eine MPU aufgrund einer Trunkenheitsfahrt in der Probezeit absolvieren müssen, gehen oft mit der Einstellung heran, es handle sich "nur" um einen Ausrutscher, der durch die Jugend erklärbar sei. Genau das kann bei der Begutachtung zum Problem werden: Gutachterinnen und Gutachter prüfen nicht das Alter, sondern ob eine tragfähige, dauerhafte Verhaltensänderung erkennbar ist. Wer sich frühzeitig und ehrlich mit den eigenen Trinkgewohnheiten auseinandersetzt, verschafft sich einen klaren Vorteil gegenüber einer Vorbereitung, die erst kurz vor dem Untersuchungstermin beginnt.
Gerade weil junge Fahrerinnen und Fahrer häufig zum ersten Mal mit Behördenverfahren, Fristen und psychologischen Gesprächen konfrontiert sind, lohnt sich eine strukturierte Begleitung. Sie hilft nicht nur bei der inhaltlichen Vorbereitung, sondern auch dabei, Formulare, Fristen und Nachweise korrekt und rechtzeitig einzureichen.
Verlängert sich die Probezeit auch bei einem einmaligen, geringfügigen Verstoß?
Ja. Bereits ein einzelner A-Verstoß – etwa ein erster Verstoß gegen die Nullpromille-Grenze – löst die Verlängerung um zwei Jahre und die Seminarpflicht aus. Es kommt nicht auf Wiederholung an.
Kann man die MPU umgehen, wenn man freiwillig auf den Führerschein verzichtet?
Ein freiwilliger Verzicht kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein, ändert aber meist nichts daran, dass bei einer späteren Neubeantragung dieselben gesetzlichen Voraussetzungen gelten. Eine individuelle Einschätzung ist hier ratsam.
Zählt die Probezeit bei einem Wohnsitzwechsel oder Auslandsaufenthalt weiter?
Grundsätzlich ja, die Probezeit läuft ab Erteilung der Fahrerlaubnis unabhängig vom Wohnort weiter, sofern die Fahrerlaubnis gültig bleibt.
Die Probezeit soll vor allem eines: Fahranfängern eine zweite Chance geben, ohne gleich den Führerschein zu riskieren. Wer die Regeln kennt und bei einem Vorfall schnell und strukturiert handelt, kommt in den meisten Fällen mit dem Aufbauseminar davon. Erst bei höheren Promillewerten, Straftaten oder wiederholten Verstößen wird aus der verwaltungsrechtlichen Maßnahme eine MPU-Pflicht – und dann zählt eine ehrliche, frühzeitige Vorbereitung mehr als in jeder anderen Situation.
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